TEILNAHMEBEDINGUNGEN POPUP-TALK

 

1. Veranstalter
Der PopUp-Talk am 7. Februar 2020 wird von der Media Pioneer Publishing GmbH (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt) veranstaltet.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an der Bewerbung um einen Gästelistplatz sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und Abonnenten von Steingarts Morning Briefing Newsletter sind. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, werden keine Gästelisteplätze ausgegeben.

3. Wie erfolgt die Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt per Online-Formular auf der angekündigten Webseite bis zum Sonntag, 2. Februar, 23:59 Uhr.

4. Anerkennung und Geltung der Teilnahmebedingungen
Mit der Bewerbung um einen Gästelisteplatz erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich mit den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden. Insbesondere erklären sich die Teilnehmer für den Fall der Einladung mit der Aufnahme von Filmmaterial einverstanden (Einverständniserklärung Film und Fotoaufnahmen). Die Media Pioneer GmbH behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern.

5. Auswahl der Gästelisteplätze
Die Ermittlung der auf maximal 40 Plätze limitierten Gästeliste erfolgt nach Abschluss des Teilnahmezeitraums. An der Ermittlung nehmen diejenigen teil, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen (z.B. insbesondere über 18 Jahre alt sind), die Einverständniserklärung für Film- und Fotoaufnahmen akzeptiert und die innerhalb des Gewinnspielzeitraums teilgenommen haben. Alle Personen, die anschließend zur o.g. Veranstaltung eingeladen werden, werden nach qualitativen Kriterien durch das Team der Media Pioneer Publishing GmbH anhand der im Formular angegebenen Teilnehmer-Informationen ausgewählt. Die Gewinner werden nach Ablauf der Teilnahmefrist per E-Mail und/oder Telefon benachrichtigt. Der Gewinner erklärt sich mit seiner Teilnahme mit der Zustellung per E-Mail einverstanden. Wird der ermittelte Teilnehmer trotz mehrfacher Versuche an dem Tag der Gewinnmitteilung nicht innerhalb von 24 Stunden nach E-Mail-Versand der Einladung erreicht, oder meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist bei dem Veranstalter, und/oder nimmt der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb der genannten Frist an bzw. liefert nicht alle für den Versand des Gewinnes erforderlichen Daten, steht es im Ermessen des Veranstalters, eine weitere Frist zu setzen. Falls- insbesondere aus zeitlichen Gründen- eine Nachfristsetzung nicht zweckmäßig erscheint, verfällt die Einladung kann an einen anderen Teilnehmer vergeben werden

7. Bekanntmachung der Gästeliste
Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail und/oder Telfon, die der Teilnehmer bei der Teilnahme angegeben hat. Die Gewinnübermittlung erfolgt durch den Veranstalter bzw. von ihm eingesetzte Dienstleister. Der Teilnehmer ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner angegebenen Daten verantwortlich. Die Media Pioneer Publishing GmbH haftet nicht für zeitliche Verzögerungen oder einen Verlust auf dem Versandweg.

8. Ausschluss von Teilnehmern und Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer. Liegt ein wichtiger Grund vor, hat die Media Pioneer Publishing GmbH das Recht, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.

9. Anerkennung der Datenschutzbestimmungen
Die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, sowie Wohnort) werden zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels und der Benachrichtigung der Gewinner durch die Media Pioneer GmbH verarbeitet. Siehe dazu im Einzelnen die Erläuterungen in den Teilnahmebedingungen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art 6 I b) DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei der Media Pioneer GmbH, insbesondere zu ihren Auskunfts- und Betroffenenrechten können sie dem Allgemeinen Datenschutzhinweis der Media Pioneer GmbH entnehmen.“

10. Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln, Rechtsweg
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.